Columbus Apartamenty, Ustka
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Parkbedingungen und Nutzungsbedingungen

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Parkbedingungen und Nutzungsbedingungen Regelung für die Nutzung des unbezahlten Parkplatzes in der Villa Red

Da die Columbus Apartments an der Strandpromenade liegen, wo der Autoverkehr begrenzt ist, haben wir für unsere Gäste einen Parkplatz in der Żeromskiego-Straße 1 (300 m von den Wohnungen entfernt) zur Verfügung gestellt. Das Gebiet des Parkplatzes (nachstehend "Parkplatz" genannt) ist ein Platz in Ustka, Żeromskiego-Straße 1, auf dem Gelände des Gebäudes der Villa Red. Der Eigentümer des Parkplatzes ist Columbus Invest Sp. z o.o. Sp. k. mit Sitz in Ustka, Limanowskiego-Straße 1, 76-270 Ustka. Der Fahrer des Fahrzeugs schließt bei der Einfahrt auf den Parkplatz mit dem Eigentümer des Parkplatzes einen Mietvertrag über einen Stellplatz zu den Bedingungen ab, die in dieser Verordnung und im Gesetz vom 23. April 1964 über das Zivilgesetzbuch (Dz. 1964, Nr. 16 Punkt 93 in der Fassung vom 10. Mai 2018. (Journal of Laws 2018, Punkt 1025). Jeder Fahrzeugnutzer akzeptiert mit dem Betreten des Parkplatzes die Bestimmungen dieser Ordnung und verpflichtet sich, diese strikt einzuhalten. Als Nutzer des Fahrzeugs (nachstehend "Nutzer" genannt) gilt nicht nur der Fahrer des Fahrzeugs, sondern auch jeder Fahrgast und Eigentümer des Fahrzeugs. Der Parkplatz ist gebührenpflichtig und wird nicht bewacht. Der Parkplatz ist 24 Stunden am Tag und an allen Tagen der Woche geöffnet. Der Parkplatz ist ein offener Platz, der sowohl für Gäste der Villa Red als auch für Personen von außerhalb der Villa Red zur Verfügung steht, sofern sie eine Parkgebühr von 30 PLN/Tag bezahlen. Das einmalige Parken kostet 10 PLN pro Stunde. Das Parken ist bis zu 10 Minuten kostenlos. Die Parkgebühr gilt 24 Stunden am Tag, an allen Wochentagen. Am Eingang des Parkplatzes befindet sich an sichtbarer Stelle eine Informationstafel, auf der die Bedingungen für die Nutzung des Parkplatzes (Vorschriften) und die Höhe der Gebühren für die Nutzung des Parkplatzes angegeben sind. Das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Parkplatz gilt nicht als Einbringen einer Sache im Sinne von Artikel 846 §1 und nachfolgenden Artikeln des Zivilgesetzbuches. Zivilgesetzbuch. Das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Parkplatz stellt keine Abstellvereinbarung im Sinne von Artikel 835 ff. dar. Zivilgesetzbuch. Das Vorhandensein der Schranke soll lediglich verhindern, dass der Parkplatz benutzt wird, ohne dass die Gebühr für die Anmietung eines Parkplatzes entrichtet wird, während die Umzäunung des Parkplatzes die Abtrennung der Parkfläche zum Ziel hat. Der Eigentümer des Parkplatzes haftet nicht für Schäden, die an den auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen entstehen, insbesondere nicht für den Verlust oder die Beschädigung der auf dem Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeuge und der dort abgestellten Gegenstände. Der Eigentümer des Parkplatzes haftet nicht für Schäden, die von den Fahrern der Fahrzeuge, anderen Personen, die sich auf dem Parkplatz aufhalten, oder von Dritten verursacht werden (einschließlich Diebstahl, Raub, Einbruch). Der Nutzer des Parkplatzes sollte sich vergewissern, dass sein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt und gegen möglichen Diebstahl oder Einbruch gesichert ist. Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung gemäß dem Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 (Gesetzblatt von 1997, Nr. 98, Pos. 602 mit Änderungen). Die Benutzer des Parkplatzes sind verpflichtet, die geltenden Verkehrsregeln zu befolgen und besonders vorsichtig zu sein. Bei den Parkmanövern ist der Fahrzeugführer verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein und alle Manöver so durchzuführen, dass andere Fahrzeuge auf dem Parkplatz nicht beschädigt werden und das Fahrzeug an den vorgesehenen Stellen abgestellt wird. Das Fahrzeug muss bei ausgeschalteter Zündung und ohne Licht stehen bleiben. Wenn der Benutzer die Regeln der Benutzung des Parkplatzes nicht einhält, wird das Fahrzeug an einen vom Eigentümer des Parkplatzes bestimmten Ort abgeschleppt. Das Abschleppen des Fahrzeugs erfolgt auf Kosten und Risiko des Nutzers. Der Eigentümer ist außerdem berechtigt, das auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeug nach Ablauf des Zeitraums, für den die Gebühr entrichtet wurde, auf Kosten und Gefahr des Benutzers zu entfernen. Bemerkungen zum Betrieb des Parkplatzes sind dem Eigentümer des Parkplatzes unter der Telefonnummer 598 148 000 oder per E-Mail mitzuteilen: recepcja@villared.pl. Das vorliegende Reglement ist ab dem 01.01.2019 gültig.

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